Gültige Satzung der Versorgungsanstalt bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz ist die Satzung in der mit Wirkung zum 01.01.2022 geltenden Fassung. Satzungsänderungen werden den Teilnehmern in Rundschreiben mitgeteilt und erörtert. Gemäß § 25 Abs. 3 dieser Satzung ist über das abgelaufene Geschäftsjahr innerhalb von sechs Monaten ein Rechnungsabschluss und ein Jahresbericht anzufertigen.
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