
Körperschaft des öffentlichen Rechts
RechtsformDie VERSORGUNGSANSTALT bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz ist die berufsständische Pflichtversorgungseinrichtung für die Pflichtmitglieder der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz. Ausgenommen sind diejenigen Pflichtmitglieder, die aufgrund des zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Freistaat Bayern abgeschlossenen Staatsvertrags vom 04.09.1964 Mitglieder der Bayerischen Ärzteversorgung sind. Träger der VERSORGUNGSANSTALT ist die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz. AufgabenDie VERSORGUNGSANSTALT gewährt ihren Teilnehmern Altersrente, unabhängig von der Ausübung der Berufstätigkeit. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Bezuges von vorgezogenem Altersruhegeld bzw. Hinauszögerns des Beginns der Altersruhegeldzahlung. Außerdem gewährt die VERSORGUNGSANSTALT Berufsunfähigkeitsrente. Die Hinterbliebenen ihrer Teilnehmer erhalten Witwen- und Waisenrente sowie ein einmaliges Sterbegeld. Rechtsgrundlage für die VERSORGUNGSANSTALT ist das Landesgesetz über die Kammern, die Berufsausübung, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte (Heilberufsgesetz – HeilBG). Gültige Satzung der VERSORGUNGSANSTALT bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz ist die Satzung in der mit Wirkung zum 01.01.2010 geltenden Fassung. Satzungsänderungen werden den Teilnehmern in Rundschreiben mitgeteilt und erörtert. Gemäß § 25 Abs. 3 dieser Satzung ist über das abgelaufene Geschäftsjahr innerhalb von sechs Monaten ein Rechnungsabschluss und ein Jahresbericht anzufertigen. Organe der Versorgungsanstalta) HauptversammlungDie Hauptversammlung setzt sich gemäß § 4 der Satzung aus den Mitgliedern der Vertreterversammlung und des Vorstandes der Landeszahnärztekammer zusammen, die zugleich Pflichtteilnehmer der Versorgungsanstalt sind. Die Gliederung erfolgt nach Bezirkszahnärztekammern: Koblenz, Rheinhessen, Trier. b) VerwaltungsratGemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Verwaltungsrat aus sieben Mitgliedern, die Pflichtteilnehmer der Versorgungsanstalt sein müssen. Er setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden und sechs Beisitzern, darunter der Stellvertreter des Vorsitzenden. Derzeitiger Verwaltungsrat gewählt am 04.07.2007:
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